Erste Schritte und persönliche Unterstützung im Todesfall
Todesfall – was tun?
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist es verständlich, wenn im ersten Moment die Orientierung fehlt. Wen müssen Sie benachrichtigen? Welche Formalitäten sind notwendig? Und welche Entscheidungen können noch warten?
Sie müssen in dieser Situation nicht alles allein überblicken. ANATANA Bestattungen steht Ihnen persönlich zur Seite, erklärt Ihnen die nächsten Schritte und begleitet Sie ruhig und einfühlsam durch die bevorstehende Zeit.
Wir sind für Sie erreichbar – 24 Stunden, Tag und Nacht.
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24-Stunden-Pikettdienst
Telefon: 056 222 00 03
Mobil: 079 210 03 03
ANATANA Bestattungen GmbH
Schulstrasse 7
5415 Nussbaumen
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Für dringende Anliegen empfehlen wir, direkt anzurufen. Über das Kontaktformular können Sie uns auch allgemeine Fragen und Nachrichten übermitteln.
Wichtig: Ist nicht sicher, ob die betreffende Person verstorben ist, oder besteht eine medizinische Notfallsituation, rufen Sie unverzüglich die Sanitätsnotrufzentrale unter 144 an und folgen Sie den telefonischen Anweisungen.
Die ersten Schritte im Überblick
Welche Schritte zuerst notwendig sind, hängt davon ab, wo und unter welchen Umständen der Mensch verstorben ist.
Bei einem natürlichen Todesfall zu Hause
Benachrichtigen Sie zunächst die Hausärztin oder den Hausarzt. Die Ärztin oder der Arzt stellt den Tod fest und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
Ist die Hausarztpraxis nicht erreichbar, können Sie im Kanton Aargau die ärztliche Notrufnummer 0800 401 501 kontaktieren. Bei einer medizinischen Notfallsituation gilt die Notrufnummer 144.
Anschliessend können Sie ANATANA Bestattungen anrufen. Wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, was als Nächstes notwendig ist, und koordinieren die weiteren Schritte.
Bei einem Todesfall im Spital, Pflegeheim oder Hospiz
Das Spital oder Heim veranlasst die ärztliche Todesbescheinigung und meldet den Todesfall grundsätzlich direkt an das zuständige Zivilstandsamt.
Für die Organisation der Bestattung wenden sich die Angehörigen an das Bestattungsamt am letzten gesetzlichen Wohnort der verstorbenen Person und an das gewünschte Bestattungsunternehmen. Sie können ANATANA bereits unmittelbar nach der Nachricht über den Todesfall kontaktieren.
Bei einem Unfall, Suizid oder einer ungeklärten Todesursache
Bei einem Todesfall infolge eines Unfalls, eines Suizids oder bei ungeklärten Umständen müssen der ärztliche Notfalldienst und die Polizei verständigt werden.
Rufen Sie in diesem Fall die Polizei unter 117 an und folgen Sie den Anweisungen der zuständigen Stellen. Dies gilt auch bei Arbeits-, Haushalts- und anderen Unfällen.
Todesfall zu Hause – wie geht es nach der ärztlichen Feststellung weiter?
Nach der Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung können die weiteren Schritte eingeleitet werden. Rufen Sie uns an und teilen Sie uns mit, wo sich die verstorbene Person befindet und ob bereits eine Ärztin oder ein Arzt vor Ort war.
In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam:
- wo sich die verstorbene Person befindet
- ob bereits eine ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt wurde
- ob Bestattungswünsche oder eine Bestattungsvorsorge vorliegen
- ob eine Aufbahrung zu Hause oder an einem anderen Ort gewünscht wird
- welche Gemeinde beziehungsweise welches Bestattungsamt zuständig ist
- welche nächsten Schritte unmittelbar notwendig sind
Sie müssen in diesem ersten Gespräch noch nicht alle Einzelheiten der Bestattung festlegen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Entscheidungen.
Meldung beim Bestattungsamt oder Zivilstandsamt
Bei einem Todesfall ausserhalb eines Spitals oder Heims muss der Todesfall grundsätzlich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen Stelle gemeldet werden. Im Kanton Aargau ist dies das Regionale Zivilstandsamt oder das Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person.
Bei einem Todesfall im Spital oder Heim übernimmt die Institution die Meldung an das Zivilstandsamt. Die Angehörigen setzen sich für die Organisation der Beisetzung mit dem Bestattungsamt am letzten gesetzlichen Wohnort der verstorbenen Person in Verbindung.
ANATANA unterstützt Sie bei der Koordination und Erledigung der notwendigen Formalitäten mit dem Zivilstandsamt, der Gemeinde und weiteren Behörden. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten, und klären gemeinsam mit Ihnen, welche Aufgaben wir übernehmen können.
Was ANATANA für Sie übernehmen kann
Jeder Abschied ist persönlich. Deshalb besprechen wir mit Ihnen zunächst Ihre Situation, die Wünsche der verstorbenen Person und die Bedürfnisse der Angehörigen.
Je nach Auftrag unterstützen wir Sie unter anderem bei:
- der persönlichen Beratung bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumlichkeiten
- der Pflege, dem Einkleiden und dem Einbetten der verstorbenen Person
- der Aufbahrung zu Hause, in der Wohngemeinde, im Krematorium oder in unseren Räumlichkeiten
- der Überführung innerhalb der Schweiz oder aus dem Ausland
- der Organisation einer Erdbestattung, Kremation, Naturbestattung oder Seebestattung
- der Koordination mit Zivilstandsamt, Gemeinde, Bestattungsamt und weiteren Stellen
- der Auswahl eines Sarges oder einer Urne
- der Gestaltung von Abschieds- und Trauerkarten, Danksagungen und Todesanzeigen
- der Planung und Gestaltung der Trauerfeier
- der Organisation von Blumenschmuck, Musik, Abdankungsrednern und Leidmahl
- der Schaffung eines persönlichen Erinnerungsstückes
- der Vermittlung geeigneter Fachpersonen für Trauerbegleitung und Nachlassregelung
Unser Anliegen ist es, Sie organisatorisch zu entlasten und gleichzeitig Raum für einen persönlichen und würdevollen Abschied zu schaffen.
Unsere Dienstleistungen
Bestattung
Räumlichkeiten
Welche Dokumente werden benötigt?
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation und der zuständigen Behörde ab. Hilfreich sind in der Regel:
- die ärztliche Todesbescheinigung im Original
- das Familienbüchlein, der Familienausweis oder der Partnerschaftsausweis
- Pass oder Identitätskarte der verstorbenen Person
- bei ausländischen Staatsangehörigen die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- eine vorhandene Bestattungsverfügung oder Bestattungsvorsorge
- schriftlich festgehaltene Wünsche zur Bestattung
- Angaben zu einer bestehenden Grabstätte
- vorhandene Kleidung oder persönliche Gegenstände für die Aufbahrung
Sind nicht alle Dokumente unmittelbar auffindbar, helfen wir Ihnen dabei, zu klären, was tatsächlich benötigt wird und welche Unterlagen nachgereicht werden können. Die offizielle Schweizer Checkliste nennt insbesondere die Todesbescheinigung, den Familien- beziehungsweise Partnerschaftsausweis, ein Identitätsdokument sowie bei ausländischen Personen die Aufenthaltsbewilligung.
Welche Entscheidungen müssen getroffen werden?
Nach einem Todesfall stellen sich zahlreiche Fragen. Nicht jede davon muss sofort beantwortet werden. Gemeinsam nehmen wir uns Zeit, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Erd- oder Feuerbestattung
- Kremation, Urnenbeisetzung oder alternative Bestattungsform
- Wahl des Sarges oder der Urne
- Aufbahrung und persönliche Abschiednahme
- Ort und Form der Trauerfeier
- kirchliche, weltliche oder individuelle Abdankung
- Musik, Texte, Rituale und Blumenschmuck
- Todesanzeige, Trauerkarten und Danksagungen
- persönliche Erinnerungsstücke
- Beisetzungsort und Grabform
Dabei berücksichtigen wir vorhandene Wünsche der verstorbenen Person ebenso wie die Bedürfnisse der Angehörigen. Klassische Rituale haben bei ANATANA genauso Platz wie individuelle und zeitgemässe Formen des Abschieds.
Was nach der Bestattung zu erledigen ist
Auch nach der Bestattung können weitere organisatorische Aufgaben anstehen. Dazu gehören je nach Situation unter anderem Mitteilungen an Versicherungen, Banken, Arbeitgeber, Vermieter, Pensionskassen, Abonnementsdienste und weitere Vertragspartner.
ANATANA unterstützt Sie bei der Orientierung und bei der Vorbereitung wichtiger Formalitäten. Bei weiterführenden rechtlichen oder fachlichen Fragen koordinieren wir auf Wunsch den Beizug geeigneter Fachpersonen.
Nachlassregelung im Todesfall
Trauerbegleitung
Persönliche Begleitung in Nussbaumen und der Region
ANATANA Bestattungen hat seinen Sitz an der Schulstrasse 7 in Nussbaumen. Wir begleiten Angehörige persönlich und verlässlich in Nussbaumen, Baden, Brugg, Bad Zurzach und der umliegenden Region.
Unsere Beratung kann bei Ihnen zu Hause oder in unseren geschützten Räumlichkeiten stattfinden. Dort nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen, Ihre Wünsche und alle Entscheidungen rund um Bestattung, Abschied und Erinnerung.
Häufige Fragen bei einem Todesfall
Wen muss ich bei einem Todesfall zu Hause zuerst anrufen?
Bei einem natürlichen Todesfall zu Hause rufen Sie zunächst die Hausärztin oder den Hausarzt an. Ist die Hausarztpraxis nicht erreichbar, steht im Kanton Aargau die ärztliche Notrufnummer 0800 401 501 zur Verfügung. Ist unklar, ob die Person verstorben ist, oder liegt eine medizinische Notfallsituation vor, rufen Sie 144 an.
Kann ich ANATANA auch nachts oder am Wochenende anrufen?
Ja. Der 24-Stunden-Pikettdienst von ANATANA ist an allen Tagen unter 056 222 00 03 und 079 210 03 03 erreichbar.
Was geschieht bei einem Todesfall im Spital oder Heim?
Das Spital oder Heim veranlasst die ärztliche Todesbescheinigung und meldet den Todesfall an das zuständige Zivilstandsamt. Die Angehörigen können anschliessend das Bestattungsamt am letzten Wohnort der verstorbenen Person und ANATANA Bestattungen kontaktieren.
Muss ich sofort alle Entscheidungen zur Bestattung treffen?
Nein. Im ersten Gespräch geht es vor allem darum, die Situation zu erfassen und die unmittelbar notwendigen Schritte zu klären. Die Form der Bestattung, die Gestaltung der Trauerfeier und weitere persönliche Einzelheiten besprechen wir anschliessend gemeinsam und in Ruhe.
Kann eine verstorbene Person zu Hause aufgebahrt werden?
Eine Aufbahrung zu Hause kann grundsätzlich möglich sein. ANATANA bietet Aufbahrungen zu Hause, in der Wohngemeinde, im Krematorium oder in den eigenen Aufbahrungsräumen an. Ob eine Aufbahrung zu Hause im konkreten Fall möglich und sinnvoll ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Übernimmt ANATANA auch die Formalitäten?
ANATANA unterstützt bei der Koordination und Erledigung notwendiger Formalitäten mit dem Zivilstandsamt, der Gemeinde und weiteren Behörden. Welche Aufgaben konkret übernommen werden, wird im persönlichen Gespräch festgelegt.
Was ist bei einem Todesfall im Ausland zu tun?
Bei einem Todesfall im Ausland sind zunächst die örtlichen Behörden und gegebenenfalls die zuständige Schweizer Vertretung zu kontaktieren. ANATANA bietet Überführungen im In- und Ausland an und unterstützt bei der Koordination der weiteren Schritte.
Wir sind im Todesfall für Sie da
Ein Todesfall bringt Trauer, Unsicherheit und viele Fragen mit sich. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.
ANATANA Bestattungen begleitet Sie persönlich, diskret und mit der notwendigen Ruhe. Rufen Sie uns an – gemeinsam klären wir, was jetzt zu tun ist.
24 Stunden erreichbar
Telefon: 056 222 00 03
Mobil: 079 210 03 03
E-Mail: info@anatana.ch
ANATANA Bestattungen GmbH
Schulstrasse 7
5415 Nussbaumen
